Die Niederlassung als Ärztin oder Arzt ist ein mehrschrittiger Prozess: Sitzbewertung, Standortanalyse, Bedarfsplanung, KV-Antrag, Praxisgründung oder -übernahme, Praxisfinanzierung. Eine spezialisierte Beratung verkürzt die Anlaufzeit um Monate.
Bedarfsplanung & Sitz
Die Bedarfsplanung der KV bestimmt, in welchem Planungsbereich Sie sich niederlassen können. Sitzbewertung erfolgt häufig durch externe Wirtschaftsprüfer oder spezialisierte Berater.
Praxisgründung vs. -übernahme
Gründung in unterversorgten Gebieten möglich; Übernahme in versorgten Gebieten i. d. R. einziger Weg. Übernahme erfordert juristische Vertragsprüfung und Bewertung des Praxiswerts.
KV-Antrag und Zulassung
Antrag bei der KV, ggf. Zulassungsausschuss. Vorbereitung durch Beratung minimiert Verzögerungen.
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Häufig gestellte Fragen
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